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Na, na. Das Abitur kann man auch auf dem zweiten Bildungsweg erwerben, so ist es nicht.
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@Exitus: Abitur im Sinne von "Allgemeiner Hochschulabschluss mit DIREKTEM Universitätszugang" bleibt mir verwehrt.
Abitur im Sinne von "Fachhochschuleabschluss (Fachabi) mit direktem Fachhochschulzugang" bleibt mir offen, müsste dann aber 1 bis 2 Jahre länger zur Schule gehen.
Sorry wegen des neuen Post. Ansonst sieht es bloß Niemand.
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Hö? Das kommt mir ehrlich gesagt reichlich seltsam vor. In Bayern geht das so, wie ich's beschrieben habe. Aber wenn du meinst, dass das bei euch anders ist, sei's drum.
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28.08.2012, 19:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2012, 19:57 von Putschy.)
Das sind quasi wörtlich die Informationen vom Landkreis mit einen 10-Seiteigen ausnahmeregelungsliste...... bal,bal,bal in 5 Tage habe ich sie fertig gelesen und dann ist es mir auch egal, weil ich sowieso einen Plan habe und eigentlich nur ein Ausbildung brauch.
Meine Eltern halt.
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Man kann bestimmt immer noch Abendkurse belegen, wenn man die Hochschulreife unbedingt möchte. Für immer bleibt es also mit Sicherheit nicht verwehrt